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  • Kontakt | Thomas Klie

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  • English | Thomas Klie

    Vita Dr. Prof. habil Thomas Klie PhD, lawyer, professor for gerontology at the Protestant University of Applied Sciences (Germany) and the University of Klagenfurt (Austria). His main topics in the research work in the Social Research Institute Freiburg (AGP) are demographic and social changes in the modern society, elder abuse and social planning for the elderly on the municipality level. ​ He was a member of the National Commission for issuing the 7th Report about the State of Elderly People in Germany and the chairman of the Second Engagement Report Commission of the Federal Government on behalf of the Federal Ministry of Family, Senior Citizens, Women and Youth. Resume Academic background 1988 Doctorate in law at the University of Hamburg (with Prof. Dr. Hoffmann-Riem) 1988 - 2021 Professor at the Protestant University of Applied Sciences Freiburg 2010 Habilitation (venia docendi in gerontology) at the Alpen-Adria University Klagenfurt / Vienna Graz; Faculty for Interdisciplinary Research and Continuing Education Professional career 1974 High school diploma (Abitur) at Johanneum Hamburg 1976 - 1981 Studies of protestant Theology, Sociology and Law at the University of Hamburg 1978 - 1981 Research assistant at the chair of Prof. Dr. Werner Thieme, University of Hamburg 1981 First state law examination at the University of Hamburg 1981 - 1988 Lecturer at the Berufsfortbildungswerk des DGB in Hamburg 1982 - 1987 Legal clerkship at the Higher Regional Court of Hamburg with stations in Frankfurt and Darmstadt 1985 - 1986 Research assistant at the University of Economics and Politics, Hamburg 1983 - 1990 Executive member of the board of HAFA e.V. (institute for further education), Hamburg / Kassel 1984 - 1985 Freelancer at the Ministry of Labor and Social Affairs, Hamburg 1987 second state examination in law 1987 - 1988 Freelancer at the German Association for Public and Private Welfare, Frankfurt 1988 Doctorate in law at the University of Hamburg (with Prof. Dr. Hoffmann-Riem) 1988 - 2021 Professor at the Protestant University of Applied Sciences, Freiburg In a secondary office: Data Protection Officer of the Protestant Church in Baden from 1992 - 2013, 2015 - 2020 Data Protection Officer of Diakonisches Werk Baden Since 1999 lawyer in Freiburg, Munich and Berlin 2010 Habilitation (venia docendi in gerontology) at the Alpen-Adria University Klagenfurt / Vienna Graz; Faculty for Interdisciplinary Research and Continuing Education Private lecturer at the Alpen-Adria University Klagenfurt, IFF Vienna 2010 to 2021 Visiting Professor at UNAM Windhoek, Namibia Since 2021 Visiting Professor at the University of Graz 2018 - 2021 Research Officer at the Protestant University of Applied Sciences Freiburg ​

  • Liota Land&Sea | Thomas Klie

    Liota Land&Sea Seit den 1980er Jahren lebt Thomas Klie im Sommer auf der griechischen Mittelmeerinsel Lesbos. Das Haus steht auch für Lesbos-Liebhaber zur Vermietung. Lesvos: Hot-Spot der Flüchtlingskrise Thomas Klie Der Papst kam nach Lesbos, prangerte die unmenschliche Asylpolitik an, forderte, Flüchtlinge nicht als Nummern sondern als Menschen zu behandeln und ihnen mit Respekt zu begegnen. Er nahm einige geflüchtete Menschen demonstrativ mit nach Rom. Ai Weiwei hat die Insel besucht und mit Aktionskunst Aufmerksamkeit erzeugt und ein Mahnmal für die Ertrunkenen hinterlassen. Mytilene, die Hauptstadt von Lesbos, ist zum Schmelztiegel der aktuellen Flüchtlingsdynamik geworden, die das Jahr 2015 geprägt und bis heute ungelöste Fragen hinterlassen hat. Waren es 2015 noch 600.000 Flüchtlinge, bis zu 9.500 an einem Tag, so sind es in diesen Tagen immerhin noch 40 bis 150, die täglich die Insel erreichen. Die geflüchteten Menschen prägen im Vergleich zum letzten Sommer nicht mehr das Straßenbild, landen nicht mehr vor den Augen der Urlauber an den Stränden der Touristenorte. Sie werden gezielt in der Nähe der Hauptstadt abgesetzt, wenn es ihnen gelungen ist, nicht von der Küstenwache abgedrängt zu werden, wenn sie es geschafft haben, die Natoabschirmung zu überwinden und das stets gefährliche Gewässer zwischen der Türkei und Lesbos zu überqueren. Ich sehe sie noch vor mir, die Flüchtlinge in unserem Dorf auf Lesbos, die mit nassen Hosen, oft mit erlöst hoffnungsvollen Gesichtern aber auch erschöpft auf die Platia kamen. Dort ruhten sie sich zunächst aus, wurden bewirtet oder, so sie Geld hatten, kauften sie die letzten Vorräte der Taverne auf und bestellten alles, was die Küche hergab. Am Anfang war noch ein Willkommensfrühstück üblich, vom Bürgermeister organisiert. Frauen standen am Straßenrand und gaben Brot aus. Es kamen in erster Linie Männer, aber auch ganze Familien und nur wenige alte Menschen. Schnell wurden sie zu viele. Entweder wurden sie von Bussen abgeholt, die die Geflüchteten nach Mytilene in die Auffanglager bringen sollten, oder sie machten sich zu Fuß auf in die 80 Kilometer in die Hauptstadt, wo sich ihr weiteres Schicksal entscheiden sollte. Flüchtlingskolonnen säumten die Straßen, denn zunächst machte man sich Der Fluchthilfe schuldig, wenn man sie im privaten PKW mitnahm. In den Macchiabüschen fanden wir ihre Pässe, die sie auf Rat der Schlepper weggeworfen hatten. Nach pragmatischen (unter Zurückstellung der Verfahrensanforderungen) durchgeführten Registrierungsverfahren durch die völlig überforderten griechischen Behörden standen Schiffe standen parat, die sie nach Piräus bringen würden. Der Bürgermeister von Mytilene, Spyros Galinos, hatte zusätzliche gechartert, um den Streit um eine schnelle Weiterreise unter den Flüchtlingen zu beschwichtigen. Mit einer erstaunlichen Ruhe haben die Inselbewohner zunächst auf den Flüchtlingszustrom reagiert, in einer Grundhaltung des Respektes, der Hilfsbereitschaft, der Toleranz und in gewisser Weise auch der Gelassenheit. Was passiert nun nach dem EU-Türkei-Abkommen? Die Geflüchteten werden sofort ins Hot Spot Lager nach Moria gebracht, bei dem es sich faktisch um ein Gefängnis für 3.500 Menschen handelt. Die Syrer mit sicheren Aussichten auf Asyl werden überwiegend in einem anderen Lager am Rand von Mytilene aufgenommen. Was die Geflüchteten in Moria empfängt ist alles andere als erfreulich: Der Ausgang ist ihnen in den ersten 25 Tagen untersagt, die Verpflegung ist in jeder Hinsicht miserabel: Lange Warteschlangen, in denen jeweils bis zu vier Stunden für eine Mahlzeit, die aus zwei Keksen zum Frühstück und Nudeln ohne Soße zum Mittagessen besteht, angestanden werden muss. Unbegleitete Minderjährige befinden sich vielfach ohne angemessene Betreuung unter den Erwachsenen. Es gibt keine Rückzugsmöglichkeiten, keine Privatsphäre. Während es die Syrer noch vergleichsweise gut haben, da sie eine sichere Ausreiseperspektive haben, sind es vor allen Dingen die Afghanen, denen kaum eine Chance gegeben wird: Ihnen werden systematisch Informationen über ihre Anhörungsrechte und ihre Rechte als Geflüchtete und im Asylverfahren verweigert. Gleichzeitig zeigt sich Lesbos auch die Insel der Volunteers. Über 1000 waren es 2015, sie unterscheiden sich stark mit Blick auf Herkunft, Motiven und den Kompetenzen, die sie mitbringen. Es sind die etablierten NGOs vor Ort, wie Ärzte ohne Grenzen, Advocacy Abroad, Euro Relief, aber auch die „Voluntourists“, die stillen Helfer von der Insel, die, die die Beerdigung der ertrunkenen Flüchtlinge organisiert haben, um ihnen eine letzte Ehre zu erweisen. Dem United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)kommt eine wichtige Rolle in der Koordination der Freiwilligen zu. Viele deutsch-griechische Vereine sind aktiv, die Kirchen informieren sich über die Situation, internationale Tagungen, etwa zum Familienrecht, werden auf die Insel verlegt: Die breite Palette zivilgesellschaftlicher Organisationen gab und gibt sich ein Stelldichein in Griechenland. Die meisten sind inzwischen wieder abgezogen, einige sind jedoch geblieben. Eine Gruppe konnte ich besuchen: Respekt für Griechenland heißt die deutsche NGO, die sich Volunteers for Lesvos angeschlossen hat. Sie habe ich besucht und ausführlich mit ihnen geredet. Freiwillige aus ganz Europa wechseln sich ab, sie bemühen sich, dass die Geflüchteten willkommen geheißen werden. Das steht im Kontrast zu den Bedingungen in den Auffanglagern in Moria. Sie unterhalten eine Küche für die Geflüchteten, in denen sie als Alternative zur Essensversorgung in Moria täglich über 600 Mahlzeiten bereitstellen – unter Beteiligung von Flüchtlingen, die ihr Kochkünste einbringen. Die Initiative hat eine leerstehende Fabrik besetzt, um dort ein soziales Willkommenscenter einzurichten. Dort gab es Schlafräume für Frauen, eine Küche und einen Kindergarten. Auch diese Einrichtung entstand in Zusammenarbeit mit den Geflüchteten, die bereit sind, die Selbstorganisation nach Kräften zu unterstützen und in besonderer Weise ihre Kompetenzen, ihre Ressourcen einbringen. Die Polizei hatte zunächst Sympathien für die Nutzung des leerstehenden Gebäudes, auch weil die Geflüchteten so von der Straße verschwanden. Aber weder die Lagerverwaltung noch die Verwaltung von Lesbos waren angetan von der Nutzung. Die Eigentümerin des Gebäudes, die Alphabank, eine drei übriggebliebenen Banken in Griechenland, ließ es inzwischen räumen. Eine zivilgesellschaftliche Verantwortung war sie nicht bereit zu übernehmen, von Corporate Citizenship keine Spur. Nun sind die Initiative und vor allen Dingen auch die Geflüchteten wieder auf der Straße gelandet, direkt am Meer hausen sie in ihren Zelten, wenn sie es in Moria nicht aushalten. Die Kinder müssen wieder zurück in das Lager, die Frauen haben ihre Möglichkeiten des Rückzuges verloren, der Besprechungs- und Beratungsraum, in dem Aufklärung und Rechtsberatung stattfand, steht wieder leer. Übrig geblieben sind Malereien für die Kinder an den Wänden, sind Hinweisschilder auf die Nutzung der Sanitäranlagen, Schilder über die Spielregeln im Umgang miteinander. Die ideologischen und politischen Überzeugungen stehen programmatisch an den Wänden: No Racism, no Sexism, no homophobia. Der ideologische Geist, aus denen die NGO’s des Welcome-Centers hervorgegangen sind, steht durchaus im Kontrast zu den geschlossenen Weltbildern, die auch bei Geflüchteten verbreitet sind. Das geräumte Gebäude wird, zu erreichen nur noch durch ein Loch in der Mauer, wieder von einigen Unentwegten genutzt: Es lässt so erahnen, welche Vorteile das weitere Bestehen gebracht hätte. Vielleicht findet sich ja eine Alternative zur besetzten Fabrik in der Nähe des bisherigen Welcome Centers. Die Vergeblichkeit wohnt manchen Initiativen der zivilgesellschaftlichen Akteure inne. Das was die Freiwilligen dort tun, vom Abhören des Funkverkehrs der Küstenwache und Nato über die Organisation von Rechtsberatung und das Kochen mit den Geflüchteten bis hin zum Einwerben von Spenden: Das alles ist auch ein Symbol gegen die bürokratische und im Effekt zynische Abfertigung der geflüchteten Menschen in den Auffanglagern. Da kommen Studierende und andere Freiwillige aus Deutschland, aus der Schweiz, aus Spanien aber auch aus Osteuropa, die ihre Ferien dort verbringen, mitarbeiten, Schichten schieben, mit der Bank und der Präfektur verhandeln - und Zeit mit den Geflüchteten verbringen. Sie bieten ihnen Schutz gegen die Sonne oder den starken Wind, sie hören zu, sie spielen, sie lachen. Sie teilen ihre Verzweiflung und verteidigen ihre Ideale. Manchmal kann man die Freiwilligen von den Geflüchteten nicht unterscheiden. Da ist etwa der in Deutschland geborene Mohammed marokkanischer Abstammung mit leichtem schwäbischem Slang, der sich zum Ziel setzte, die Balkanroute von Deutschland in umgekehrter Richtung in den Süden zurückzulegen. Auf seinem Weg hat er sich immer wieder NGO’s angeschlossen, die sich für die Geflüchteten einsetzen. Jetzt ist er auf Lesbos gelandet, dort wo sie ankommen. Seinen Pass hat er inzwischen verloren und teilt in gewisser Weise Unsicherheiten mit den Geflüchteten. Die basisdemokratischen Debatten, die Freiwillige und Geflüchtete führen, erinnern an die Gespräche in den 70er Jahren an deutschen Hochschulen. Nicht alle NGOs haben ein solch explizit politisches Verständnis ihrer Arbeit wie die Volunteers for Lesvos. Die Leute von Euro Relief etwa suchen eine Aufgabe – ohne dass ihnen die politischen Rahmenbedingungen, deren Wirkungen sie auszugleichen versuchen, besonders wichtig wären. Andere arbeiteten 2015 in 14 Stunden Schichten bis zur Erschöpfung, um die Not an den Stränden zu bewältigen. Es entsteht ein Flickenteppich der Humanität. Ohne die Freiwilligen gäbe es nicht die kleinen Oasen für die Flüchtlinge, würde Europa dort nicht sein menschliches Gesicht zeigen, wo die Geflüchteten ankommen. Ohne die Freiwilligen gäbe es nicht die hörbare Kritik an den Verstößen gegen Menschenrechte. Besonders zu beklagen ist die Missachtung der Rechte unbegleiteter Minderjähriger, für die es zwar eine eigene Einrichtung in Agiassos gibt, die aber nur wenige der Minderjährigen erreichen. Viele landen in den Händen von Menschenhändlern, die die Kinder an adoptivwillige Eltern oder kriminelle Organisationen verkaufen. Es gibt Kinderhändlerketten, die auf brutale Weise ihre Geschäfte machen. Für die unbegleiteten Minderjährigen finden sich kreative Initiativen, so werden sie von Organisationen in Selbstorganisation und sozialem Miteinander Geschult: etwa auf dem Gelände eines Hotels in Thermi, wo sie sogleich das Erlernte im Kontakt mit den Hotelgästen üben. Die kritische, die helfende, die kreative Zivilgesellschaft auf Lesbos gibt Zeugnis von einer eigenen europäischen Wertegemeinschaft: die der Volunteers. Die findet auch auf künstlerische Ebene ihren Ausdruck, zum Beispiel durch das Symbiosis Lesvos Festival. Dabei geht es den Initiatorinnen darum, ein besseres Verständnis zwischen Inselbewohnern, den Touristen, Freiwilligen und geflüchteten Menschen zu befördern, Räume zu eröffnen, in denen Talente und Kreativität gezeigt werden können. Das ist nicht unwichtig, auch wenn das Künstlermilieu nicht gerade die traditionelle Kultur der Bewohner von Lesbos trifft. Die örtliche Bevölkerung verfolgt das Flüchtlingsgeschehen und auch die Arbeit der Volunteers nicht nur mit Sympathie, zum Teil mit offener Ablehnung. Wenn die eigenen Nöte, die wirtschaftliche Krisensituation, die unsicheren Aussichten der eigenen Existenz, die Abwanderung der jungen Menschen von der Insel kein Gehör finden, ist das verständlich. Aber immer wieder gab und gibt es Unterstützung, gibt es Spender, finden sich auch Anwälte von der Insel, die sich freiwillig engagieren, privat, still oder vernehmlich. Manche schließen sich auch der der Initiative Volunteers for Lesvos an. Die vielen tatkräftigen, insgesamt aber fragilen Bemühungen um eine die Menschenrechte erfüllender Begleitung der Geflüchteten auf der Insel Lesbos ändern nichts an dem von den Inselbewohnern insgesamt mit Verbitterung beklagte Untätigkeit der europäischen Institutionen, wenn es um die Bewältigung der Flüchtlingsfrage geht. Ai Weiwei und der Papst sind wieder weg. Der Tourismus auf der Insel liegt darnieder: von knapp 300 Charterflügen im Jahre 2015 sind 35 im Jahre 2016 übrig geblieben. Von den knapp 20.000 Touristen pro Monat kamen bisher in der Hochsaison 4.000 pro Monat. 90 % Rückgang des Tourismus, wo doch der Tourismus einer der wichtigsten Wirtschaftszweige der Insel ist. Auch wenn Griechenland insgesamt einen Tourismusboom erfährt, so gilt dies für die von der Flüchtlingskrise besonders betroffene Insel nicht. Hier sind politische Maßnahmen gefragt. Die Insel, die in der größten Notsituation die meiste Hilfe geleistet hat, verdient Respekt und Unterstützung. Der bunte Haufen der zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten verteidigt sie und verdient auch unter diesem Aspekt Respekt. Allerdings tragen sie eine zu schwere Bürde und erfahren zu wenig Unterstützung: Sie allein können die Menschenrechte und die Humanität, auf die wir uns – zumindest in Europa – verständigt haben, nicht retten. Die Verlagerung des Asylmanagements in hot spots aus den Flüchtlingslagern in Deutschland und anderen europäischen Ländern verlangt nach entsprechender zivilgesellschaftlicher Flankierung – aber auch nach Maßnahmen der EU und Deutschlands. Eine konzertierte Aktion und Kampagne wünscht man sich für Lesbos, die die vielen Aktionen und Promibesuche verbinden, in zentralen Aussagen etwas von der Wahrheit der Situation auf der Insel transportieren und Handlungsoptionen aufzeigen: staatliche, ökonomische und zivilgesellschaftliche. Und: Lesbos ist eine Insel, die gerade jetzt eine Reise wert ist, ein lohnendes Ziel. Für Freiwillige, für Touristen, die nicht nur fern ab der Themen unserer Zeit Ferien machen wollen. Empfehlung: Die Filmemacher Paar Philip Brink und Mareike van den Velden haben Begegnungen zwischen Flüchtlingen und Touristen eindrucksvoll dokumentiert: „The Island of all Together – Conversations on Lesvos“ heisst das Video, abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/the-island-of-all-together-treffen-auf-lesbos-14103759.html Kontakt: solidarityfor lesvos unter: http://www.lesvossolidarity.org/index.php/en/ Der Autor, Leiter des Zentrums für zivilgesellschaftliche Entwicklung (zze) Freiburg. Professor an der Evangelischen Hochschule, wohnt seit 30 Jahren im Sommer auf Lesbos und berichtet über die aktuelle Flüchtlingssituation und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Initiativen. Lesvos: Weitere Aufsätze Persönlicher Bericht aus Lesbos

  • Urteile und Kommentierungen | Thomas Klie

    Urteile und Kommentare 2022 Klie, Thomas (2022): Was gilt als Zwangsbehandlung? BVerfG, Beschluss vom 2.11.2021, AZ: 1 BvR 1575/18. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 61 (1), S. 28–29. Klie, Thomas (2022): Triage zu Lasten von pflegebedürftigen Menschen. BVerfG, beschluss vom 16.12.2021, AZ: 1 BvR 1541/20. Die Omikron-Variante wird wieder zu einer Überbelastung des Gesundheitswesens führen. Im Zuge dessen sind Triage-Entscheidungen zu befürchten. Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Verfassungsbeschwerde hin den Gesetzgeber zum Erlass einer gesetzlichen Regelung verpflichtet. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 61 (2), S. 26–27. Klie, Thomas (2022): Was gilt als Zwangsbehandlung? BVerfG, Beschluss vom 2.11.2021, AZ: 1 BvR 1575/18. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 61 (1), S. 28–29. Klie, Thomas (2022): Eine unverantwortliche Vorschrift. BVerfG, Beschluss vom 10.2.2022, AZ: 1 BvR 2649/21. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 61 (4), S. 50–51. 2021 Klie, Thomas (2021): Osteuropäische Haushaltshilfen und der Mindestlohn. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.8.2020, AZ: 21 Sa 1900/19. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (1), S. 26–27. Klie, Thomas (2021): „Unterpersonalisierung“ im Heim. OVG Saarland, Beschluss vom 9.12.2020, AZ: 2 A 8/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (2), S. 28–29. Klie, Thomas (2021): Pflicht zum Schutz vor Gefahren. BGH, Urteil vom 14. Januar 2021, AZ: III ZR 168/19. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (3), S. 26–27. Klie, Thomas (2021): Versuchter Verdeckungsmord oder fahrlässige Tötung? BGH, Urteil vom 19.8.2020, AZ: 1 StR 474/19. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (4), S. 28–29. Klie, Thomas (2021): Bayern: Schnelltestpflicht für Pflegekräfte ausgesetzt. Bay. VGH, Beschlüsse vom 2.3.2021, AZ: 20 NE 21.353 und 20 NE 21.369. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (4), S. 36–37. Klie, Thomas (2021): Die richterliche Anhörung und Quarantäne. Landgericht Freiburg, Beschluss vom 19.5.2020, AZ: 4 T 98/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (5), S. 26–27. Klie, Thomas (2021): Binnendifferenzierung ist zulässig. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.4.2021, AZ: L 4 P 3887/19. Steht bei Menschen mit Behinderungen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft im Vordergrund oder die Pflege? Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg verdeutlicht die grundsätzliche Problematik. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (6), S. 32–33. Klie, Thomas (2021): Der Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln. OVG Münster, Beschluss vom 24.3.2021, AZ: 9 B 50/21. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (7), S. 34–35. Klie, Thomas (2021): Personalausstattung und der Belegungsstopp. OVG Bremen, Beschluss vom 14.6.2021, AZ: 2 B 106/21. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (8), S. 30–31. Klie, Thomas (2021): Platz- und Reservierungsgebühr in Pflegeheimen ist unzulässig. BGH, Urteil vom 15.7.2021, AZ: III ZR 225/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (9), S. 28–29. Klie, Thomas (2021): Wake-up-Ruf aus Erfurt. Klie´s Corner. In: Häusliche Pflege 30 (9), S. 52. Klie, Thomas (2021): Begründung für eine langfristige geschlossene Unterbringung. BGH, Beschluss vom 21.4.2021, AZ: X II ZB 520/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (10), S. 26–27. Klie, Thomas (2021): Pflegedienste als Verlierer der generalistischen Ausbildung? Klie´s Corner. In: Häusliche Pflege 30 (11), S. 52. Klie, Thomas (2021): BGH: Es zählt nur das Wohl des Betroffenen. BGH, Beschluss vom 19.05.2021, AZ: XII ZB 518/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (11), S. 28–29. Klie, Thomas (2021): Demenz: Der Betreuerwunsch des Betroffenen ist maßgeblich. BGH, Beschluss vom 18.8.2021, AZ: XII ZB 151/20. Menschen mit Behinderung müssen ihre rechtliche Handlungsfähigkeit behalten. Das gilt auch für Menschen mit Demenz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss klarstellt. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 60 (12), S. 28–29. 2020 Klie, Thomas (2020): Keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Bewohnern. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.9.2019, AZ: 7 U 21/18. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (1), S. 30–31. Klie, Thomas (2020): Freiheitsentziehende Maßnahmen und Schmerzensgeld. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.1.2019, AZ: 8 U 59/18. In: Altenheim 59 (2), S. 40–41. Klie, Thomas (2020): Strafverfolgung bei rechtswidriger Fixierung. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2020, AZ: 2 BvR 1763/16. In: Altenheim 59 (3), S. 58–59. Klie, Thomas (2020): Aufnahmestopp in Pflegeheimen in Zeiten von Corona. VG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2017, AZ: 4 A 639/16. In: Altenheim 59 (5), S. 28–29. Klie, Thomas (2020): Bundesverfassungsgericht stärkt die Freiheit zum Suizid. BVerfG, Urteil vom 26.2.2020, AZ: 2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 651/16. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (4), S. 28–29. Klie, Thomas (2020): Corona-Prävention und das Besuchsrecht in Pflegeheimen. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020, AZ: 11 S 14/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (6), S. 30–31. Klie, Thomas (2020): Eine Frage des Charakters. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2020, AZ: 21 CS 19.660. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (8), S. 24–25. Klie, Thomas (2020): Richterliche Anhörungspflicht auch unter Covid-19-Bedingungen. LG Freiburg, Beschluss vom 19.95.2020, AZ: 4 T 98/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (7), S. 24–25. Klie, Thomas (2020): Isolierung und Quarantäne: Kein Rückfall in alte Traditionen. VG Minden, Beschluss vom 14.10.2020, AZ: 7 L 729/20. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 59 (12), S. 28–29. 2019 Klie, Thomas (2019): BSG: Wunsch- und Wahlrecht gilt auch für Sozialhilfeempfänger. BSG, Urteil vom 5. Juli 2018, AZ: B 8 SO 30/16/R. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 58 (1), S. 26–27. Klie, Thomas (2019): BGH zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. BGH, Beschluss vom 14.11.2018, AZ: XII ZB 107/18. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 58 (2), S. 30–31. Klie, Thomas (2019): Genehmigungspflicht für Tracking gemäß §1906 Abs. 4 BGB? AG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2019, AZ: 82 XVII 28/19. In: Altenheim 58 (7), S. 26–27. 2018 Klie, Thomas (2018): Pflegeplanung und Zutritt: Welche Rechte hat ein Betreuer? AG Mettmann, Urteil vom 20.2.2017, AZ: 22C 181/16, LG Wuppertal, Beschluss vom 17.5.2017, AZ: 8 S 17/17. In: Altenheim 57 (1), S. 30–31. Klie, Thomas (2018): Geschlossene Unterbringung: Kein strikter Beaufsichtigungsbedarf. OLG Dresden, Beschluss vom 24.10.2017, AZ: 4 U 1173/17. In: Altenheim 57 (2), S. 40– 41. Klie, Thomas (2018): Betreuungsbedürftigkeit: Gericht darf Untersuchung anordnen. BGH, Beschluss vo 24.1.2018, AZ: XII ZB 292/17. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (4), S. 28–29. Klie, Thomas (2018): Ist es eine WG oder ein Heim? VGDüsseldorf,Urteil vom 24.11.2017, AZ: 26 K 6422/16. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (5), S. 26– 27. Klie, Thomas (2018): BSG zu Häuslicher Krankenpflege in Seniorenresidenz. BSG, Urteil vom 30.11.2017, AZ: B 3 KR 11/16 R. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (6), S. 26–27. Klie, Thomas (2018): Pflegekammer: Streit um die Pflichtmitgliedschaft. VG Koblenz, Urteil vom 9. März 2018, AZ:5 K 1084/17.KO. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (6), S. 28–29. Klie, Thomas (2018): Wenn Maßnahmebescheide unbestimmt sind. LSG NRW, Beschluss vom 16. März 2019, AZ: L 5P88/15 B ER. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (7), S. 26–27. Klie, Thomas (2018): Für immer geschlossene Türen? BGH, Beschluss vom 14.03.2018, AZ: XII ZB 629/17. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (8), S. 26–27. Klie, Thomas (2018): Strenge Auflagen für Fixierungen während einer Unterbringung. BVerfG, Beschluss vom 24.7.2018, AZ: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (9), S. 26–27. Klie, Thomas (2018): Schmerzensgeld bei einem vermeidbarenDekubitus. OLG Brandenburg, Urteil vom 28.6.2018, AZ:12 U 37/17. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (10), S. 28–29. Klie, Thomas (2018): Zwangsbehandlungen in Heimen ist weiterhin verboten. BVerfG, Beschluss vom 6. März 2018, AZ: 1 BvL 1/16. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (11), S. 28–29. Klie, Thomas (2018): BGH: Keine Zahlungspflicht von Bewohnern nach Auszug. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2018, AZ: III ZR 292/17. In: Altenheim. Lösungen fürs Management 57 (12), S. 32–33. 2017 Klie, Thomas (2017): Achtung beim Kündigen von Vertrag mit Apotheke. BGH, Urteil vom 14.07.2016, AZ: III ZR 446/15. In: Altenheim 56 (1), S. 26–27. Klie, Thomas (2017): Verboten: Sterbehilfe durch Arzt. OLG Hamburg, Beschluss vom 08.06.2016, AZ.: 1WS13/16. In: Altenheim 56 (2), S. 30–31. Klie, Thomas (2017): Heimplatzwahl: Was sind unverhältnismäßige Mehrkosten? LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.09.2016, AZ: L 15 SO 141/12. In: Altenheim 56 (3), S. 38–39. Klie, Thomas (2017): Bettgitter ohne Genehmigung sind Freiheitsberaubung. Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 14.11.2016, AZ: 6 Ls 56/16. In: Altenheim 56 (4), S. 60–61. Klie, Thomas (2017): BGH zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen. BGH, Beschluss vom 8.2.2017, AZ: XII ZB 604/15. In: Altenheim 56 (5), S. 26– 27. Klie, Thomas (2017): Wer wäscht die Arbeitskleidung? VG Oldenburg, Beschluss vom 7.2.2017, AZ: 7 B 6714/16. In: Altenheim 56 (6), S. 28–29. Klie, Thomas (2017): PEG ohne Indikation ist ärztlicher Behandlungsfehler. LG München, Urteil vom 18.01.2017 AZ: 9 0 5246/14. In: Altenheim 56 (7), S. 26– 27. Klie, Thomas (2017): Haustür abschließen erfordert Unterbringungsbeschluss. BGH, Beschluss vom 24.05.2017, AZ: XII ZB 577/16. In: Altenheim 56 (8), S. 28–29. Klie, Thomas (2017): Heim oder Wohngemeinschaft? VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2016, AZ: 26 L 1626/16. In: Altenheim 56 (9), S. 26–27. Klie, Thomas (2017): Bundesverfassungsgericht stellt strengere Regeln auf. BVerfG, Beschluss vom 19.7.2017, AZ: 2 BvR 2003/14. In: Altenheim 56 (10), S. 28–29. Klie, Thomas (2017): Wer trägt Verantwortung für einen Dekubitus? LG Köln, Urteil vom 14.6.2016, AZ 25 0 73/14 OLG Köln + Beschluss vom 11.1.2017, AZ: 5U 82/16. In: Altenheim 56 (11), S. 26–27. Klie, Thomas (2017): Qualitätsentwicklung sollte ein Lernfeld sein. In: Gesundheit und Gesellschaft 20 (10), S. 18. Klie, Thomas (2017): BGH:Voraussetzungen, um eine Kontrollbetreuung anzuordnen. BGH, Beschluss vom 30.08.2017, AZ: XII ZB 16/17. In: Altenheim 56 (12), S. 26–27. 2016 Klie, Thomas (2016): Entgelterhöhung durch einseitige Erklärung doch möglich? In: Altenheim 55 (1), S. 34–35. Klie, Thomas (2016): FEM: Beweislastumkehr zulasten des Heims bei Bewohnersturz. In: Altenheim 55 (2), S. 42–43. Klie, Thomas (2016): Verfassungsbeschwerde gegen Pflegenotstand unzulässig. In: Altenheim 55 (4), S. 28-26. Klie, Thomas (2016): Gericht lehnt Nachbarklage gegen Seniorenheim ab. In: Altenheim 55 (5), S. 28–29. Klie, Thomas (2016): Das Leistungserbringerrecht weiterentwickeln. In: Häusliche Pflege 25 (5), S. 18–19. Klie, Thomas (2016): Heim oder nicht Heim? In: Altenheim 55 (6), S. 28–29. Klie, Thomas (2016): BGH: Diese Klauseln in WBVG- Verträgen gelten nicht. In: Altenheim 55 (7), S. 26–27. Klie, Thomas (2016): Im Visier der Kostensteuer. In: Häusliche Pflege 25 (7), S. 18–19. Klie, Thomas (2016): Familienunterhalt im Pflegeheim: BGH fordert angemessenen Anteil. In: Altenheim 55 (8), S. 28–29. Klie, Thomas (2016): Ernsthaft überzeugen statt zwangsbehandeln. In: Altenheim 55 (9), S. 28–29. Klie, Thomas (2016): BGH: Ein Bevollmächtigter muss redlich und geeignet sein. In: Altenheim 55 (10), S. 26–27. Klie, Thomas (2016): Konsequent am Sozialraum orientieren. In: Häusliche Pflege 25 (9), S. 18–19. Klie, Thomas (2016): BVerfG zur Zwangsbehandlung stationär versorgter Betreuter. In: Altenheim 55 (11), S. 28–29. Klie, Thomas (2016): Ehrenamtliche Hilfen in Gefahr. In: Häusliche Pflege 25 (11), S. 18–19. Klie, Thomas (2016): Infektionsschutz im Heim nach Krankenhausstandard? In: Altenheim 55 (12), S. 28–29. 2015 Klie, Thomas (2015): Behandlungsabbruch auch ohne rechtliche Genehmigung möglich. In: Altenheim 54 (1), S. 28–29. Klie, Thomas (2015): Schutz und Risiken in Balance halten. In: Altenheim 54 (2), S. 50–51. Klie, Thomas (2015): Nächtliche Assistenz wird nur gezahlt, falls vorab vereinbart. In: Altenheim 54 (3), S. 58–59. Klie, Thomas (2015): Tür nur abschließen, wenn Genehmigung vorliegt. In: Altenheim 54 (4), S. 28–29. Klie, Thomas (2015): Behandlungspflege in stationären Einrichtungen. In: Altenheim 54 (5), S. 28–29. Klie, Thomas (2015): Wenn Frau Müller plötzlich "verschwunden" ist. In: Altenheim 54 (6), S. 26–27. Klie, Thomas (2015): In Hessen darf die Heimaufsicht Rahmenverträge auslegen. In: Altenheim 54 (7), S. 30–31. Klie, Thomas (2015): Auch bei Vorsorgevollmacht besteht Genehmigungspflicht. In: Altenheim 54 (8), S. 28–29. Klie, T. (2015): Nächtliche Assistenz im Heim möglich. In: Altenheim 54 (9), S. 28–29. Klie, T. (2015): Pflegesätze mit Gewinnzuschlag. In: Altenheim 54 (10), S. 28– 29. Klie, T. (2015): In welchen Fällen ist eine Zwangsbehandlung rechtens? In: Altenheim 54 (11), S. 30–31. Klie, T. (2015): Ein Vorrat an Niederflurbetten ist ratsam. In: Altenheim 54 (12), S. 30–31.

  • Politikberatung | Thomas Klie

    Politikberatung Thomas Klie ist sowohl im Bereich der Gesundheits- und Pflegepolitik, aber auch in zivilgesellschaftlichen Themen politikberatend auf Landes-, Bundes- aber auch Europaebene tätig. Von ihm (mit-) entwickelte Politikentwürfe sind neben seinen zahlreichen Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und aktuellen Themen nachfolgend dokumentiert. ​ Politikberatend wirkt Thomas Klie auch regelmäßig in Enquete- und Sachverständigenkommissionen mit. Dazu gehörten unter anderem: -Sechster Altenbericht der Bundesregierung - Siebter Altenbericht der Bundesregierung - Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung (Kommissionsvorsitzender) - Mitglied der Enquete Pflege im Landtag Baden-Württemberg - Mitglieder der Zukunftskommission Niedersachsen 2030

  • Monographien | Thomas Klie

    Monographien 2021 Klie, Thomas (2021): Recht auf Demenz. Ein Plädoyer. 1. Aufl. Stuttgart: Hirzel Verlag. Uslucan, Hacı-Halil; Klie, Anna Wiebke; Klie, Thomas (2021): Migration, Religiosität und Engagement - unauflösbare Spannungsfelder? Perspektiven von Haci-Halil Uslucan, Anna Wiebke Klie und Thomas Klie. 1. Aufl. Berlin: Lambertus-Verlag (Soziale Arbeit kontrovers, 25). Klie, Thomas (2021): Rechtskunde. Das Recht der Pflege alter Menschen. 12. überarbeitete Auflage. Hannover: Vincentz Network (Lehrbuch Altenpflege). 2020  Klie, Thomas (2020): Rechtskunde. Das Recht der Pflege alter Menschen. 12. überarbeitete Auflage. Hannover: Vincentz Network (Lehrbuch Altenpflege). 2019 Klie, Thomas; Schneider, Werner; Moeller-Bruker, Christine; Greißl, Kristina (2019): Ehrenamtliche Hospizarbeit in der Mitte der Gesellschaft? Empirische Befunde zum zivilgesellschaftlichen Engagement in der Begleitung Sterbender. Unter Mitarbeit von Wilhelm Haumann, Pablo Rischard, Sibylle Schneider, Roman Graf Buchheim und Johanna Pfeil. Esslingen: der hospiz verlag. Klie, Thomas; Bruker, Christine (Hg.) (2019): Sterben in Verbundenheit. Einblicke in die palliative Versorgung und Begleitung in Deutschland. Heidelberg: medhochzwei. Klie, Thomas (2019): Haftungsrecht. Souverän und verantwortungsvoll handeln. Hannover: Vincentz Network. Klie, Thomas (2019): Wen kümmern die Alten? Auf dem Weg in eine sorgende Gesellschaft. München: Droemer Taschenbuch. Klie, Thomas (2019): Pflegereport 2019. 25 Jahre Pflegeversicherung: Kosten der Pflege - Bilanz und Reformbedarf. Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung. Unter Mitarbeit von Wilhelm Haumann, Helmut Hildebrandt, Laura Lange, Philip Lewin, Christine Moeller-Bruker, Johanna Pfeil et al. Heidelberg: medhochzwei (30). 2018 Klie, Thomas; Monzer, Michael (2018): Regionale Pflegekompetenzzentren. Innovationsstrategien für die Langzeitpflege vor Ort. Heidelberg: medhochzwei (Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, 25). Klie, Thomas (2018): Pflegereport 2018. Pflege vor Ort - gelingendes Leben mit Pflegebedürftigkeit. Hg. v. Andreas Storm. Hamburg, Freiburg: medhochzwei (Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, 26). 2017 Arend, Stefan; Klie, Thomas (Hg.) (2017): Wer pflegt Deutschland? Transnationale Pflegekräfte - Analysen, Erfahrungen, Konzepte. Hannover: Vincentz (Altenheim). Klie, Thomas (2017): Lehrbuch Altenpflege. Rechtskunde. Das Recht der Pflege alter Menschen. Überarbeitete Ausgabe. 11. Aufl. Hannover: Vincentz Network. Klie, Thomas (2017): DAK Pflegereport 2017. Gutes Leben mit Demenz: Daten, Erfahrungen und Praxis. 1. Aufl. Unter Mitarbeit von Christine Bruker, Birger Dittmann, Wilhelm Haumann, Helmut Hildebrandt, Laura Lange, Timo Schulte und Florian Wernicke (Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, 19). 2016 Klie, Thomas (2016): Pflegereport 2016. Palliativversorgung: Wunsch, Wirklichkeit und Perspektiven. DAK Gesundheit. 1. Auflage. Heidelberg, Neckar: medhochzwei Verlag (Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, 14). 2015 Klie, Thomas (2015): Demenz und Recht. Würde und Teilhabe im Alltag zulassen. 1. Aufl. Hannover: Vincentz Network (Altenpflege). Klie, Thomas; Gaymann, Peter (Hg)(2015) Demensch Texte und Zeichnungen, 1. Aufl. Medhochzwei, Heidelberg

  • Exponierter Sozialexperte | Thomas Klie | Tutzing

    thomas@klie.info Geboren 1955 in Hamburg, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und exponierter Sozialexperte. Als Sach- und Fachbuchautor und in der Politikberatung nimmt er zur Fragen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ebenso Stellung wie zur Bedeutung der Zivilgesellschaft in den aktuellen Transformationsprozessen. Er lebt in Tutzing, lehrt in Freiburg und arbeitet als Anwalt in Berlin und Freiburg.

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